Wir entwickeln und setzen seit mehr als 18 Jahren Merchandising Produkte und individuelle Werbemittel um. Die Werbeartikel
werden in Sonderanfertigung exklusiv auf das Erscheinungsbild
Ihres Unternehmens abgestimmt. Ihre Wünsche erfüllen wir in hoher Qualität mit zuverlässigen Lieferzeiten.     +49 40 2785900

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ARI INTERNATIONAL TRADING GMBH

 

1. ALLGEMEINVERBINDLICHKEIT

Nachstehende Bedingungen sind dem Auftraggeber mit dem freibleibenden Angebot zur Kenntnis gebracht und von ihm mit Erteilung eines Auftrages anerkannt. Alle vorangegangenen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unserem Auftraggeber abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr, insbesondere für den Verkauf von Waren und künstlerischen Dienst- und Werkleistungen und finden auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber Anwendung, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. 

 

2. ANGEBOTE, PREISE, VERTRAGSABSCHLÜSSE

Angebote und Preise gelten in allen Teilen freibleibend und unverbindlich. Die auf Angebote und Preise bezogene Bestellung kann innerhalb von 4 Wochen nach deren Zugang von uns angenommen werden. Meint der Auftraggeber, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber binnen 3 Tagen nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintliche Abweichung zu rügen. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung und die unverzügliche Rüge, so gilt unsere Auftragsbestätigung als richtig und beidseitig verbindlich. Vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit unseres schriftlichen Einverständnissen. Alle unsere Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen sind nur annähernd, jedoch bestmöglichst ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Sie sind keine zugesicherte Eigenschaften, sondern Beschreibungen unserer Lieferungen oder Leistungen. Änderungen der technischen und optischen Ausführung müssen wir uns vorbehalten. Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, verstehen sich alle Preisangebote in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Transportkosten und Transportversicherung sind in den Preisen nicht enthalten. Einfuhrzoll, Konsulatsgebühren oder sonstige Abgaben, Gebühren u.a. aufgrund von Vorschriften des Bestimmungslandes, welche außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen sind in den von uns genannten Preisen grundsätzlich nicht erhalten. Eine Stornierung eines erteilten Auftrages seitens des Auftraggebers ist nicht möglich. Für Ware, die in Art und Menge extra für den Kunden beschafft wurde oder extra hergestellt wurde, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag sowie die Rückgabe der Ware ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Wir behalten uns eine Preiskorrektur im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte Preisanpassung nötig ist oder eine Änderung der Rohstoffpreise, Zulieferverträgen, Tarifverträgen, oder ähnliche Umstände eingetreten ist. Der Auftraggeber hat ein Kündigungsrecht, falls die Erhöhung mehr als 10% des vereinbarten Preises beträgt. Die uns bis dahin entstandenen Aufwendung an Material- und Lohnkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten. Wir sind berechtigt, die Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsabschluss die begründete Besorgnis besteht, dass der Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, insbesondere einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, gefährdet ist. Ist der Auftraggeber auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht bereit, Zug um Zug gegen die Leistung seine Gegenleistung (z.B. Vorkasse) zu bewirken oder Sicherheiten zu leisten, so steht uns das Recht zu, vom Vertag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Rechnung wird am Tage des Abganges der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen und ohne Skonto zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eventuelle Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen oder Ratenzahlungen in Verzug, so können wir unbeschadet unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wird uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, die sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers bis auf weiteres einzustellen, Vorauszahlungen bzw. weitere Vorauszahlung oder vollständige Zahlung  zu verlangen. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. Euro 10,00 berechnet.

 

4. ABTRETUNG

Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten.

 

5. LIEFERFRISTEN

Liefertermine und –fristen sind nur annähernd bestimmt und als Fixtermin nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden und beginnen erst ab Erstellung des schriftlichen Auftrags durch den Auftraggeber und die Übersendung sämtlicher benötigter Vorlagen sowie nach Orderklarheit d.h. nach Klarstellung aller notwendigen Einzelheiten und dem Eingang der vereinbarten Anzahlung. Bei einer Vereinbarung über die Prüfung von Fertigmuster, Andrucken, Reinzeichnungen usw. durch den Auftraggeber, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. Bei jeder nachträglichen Änderung des Auftrags beginnt die Lieferzeit neu. Wird bei Auftragserteilung die Lieferung eines Vorabmusters vereinbart, so gilt zu unseren Gunsten § 315 Abs. 1 BGB. Falls der Auftraggeber  die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachlieferfrist, beginnend vom Tage der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Auftraggeber zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Haben wir auf Wunsch des Auftraggebers vor Produktion ein Vorabmuster vorzulegen, welches zur Produktion zu bestätigen ist, gibt die Verzögerung durch eine verspätete Bestätigung keinen Anlass zur Inverzugsetzung, ebenso wenig stellen Verzögerungen durch die erneute Produktion eines Musters Gründe für eine Inverzugsetzung dar. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigten, uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Entsprechend geht die eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Bei höherer Gewalt oder bei von uns unverschuldeten Umständen wie z.B. Mangel an Rohstoffen, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Bruch von Werkzeugen, behördliche Maßnahmen, Verzollung usw., gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unserem Lieferanten oder dem Vorlieferanten eintreten, bei denen wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert sind, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um die Dauer der Behinderung, Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaigen erfolgten Teillieferungen nicht. Bei Lieferverzug leisten wir nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bei entsprechendem Nachweis durch den Auftraggeber eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5% insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Ersatz entgangener Gewinne kann der Auftraggeber nicht verlangen.

 

6. GEFAHRENÜBERGANG

Mit Übergabe des Liefergegenstandes zur Verladung an die Transportperson (z.B. Spediteur, Frachtführer o.ä.), spätestens mit Verlassen der Ware aus dem Lager des Erfüllungsortes (siehe § 19 dieser AGB), geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten des Transportes tragen. Erfolgt die Versendung auf Veranlassung des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, zu einem späteren als dem erstmöglichen Liefertermin, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über. Eine Versicherung des Liefergegenstandes, sei es gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige Risiken, erfolgt durch uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auch dann stets auf dessen Kosten. Rücksendungen von Waren an uns erfolgt – vorbehaltlich ausdrücklicher anderer Absprachen – auf Rechnung und Gefahr der Kunden.

 

7. SCHADENSERSATZ

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und nur bis zu Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von Euro 100.000 ,- je Schadensfall begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

 

8. EINFACHER UND VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen – auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung – bei Herausgaben von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung, unser Eigentum. Falls wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts Waren zurücknehmen, trägt der Auftraggeber die dadurch entstandenen Kosten. Der Auftraggeber hat die Ware bis zur vollen Bezahlung kostenlos für uns zu verwahren. Das vorbehaltene Eigentum an der veräußerten Ware setzt sich auch bei ihrer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren an der dadurch neu entstandenen Sache fort. Der Auftraggeber nimmt die Be- oder Verarbeitung für uns als Vorbehaltskäufer vor. Der Auftraggeber der Ware ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet, Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Rechte als Vorbehaltsverkäufer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Auftraggeber zur Einziehung solange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Auftraggeber die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eigentumsvorbehaltsregelungen unserer Lieferanten und Auftraggeber werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Auftraggeber hat bereits auf unser Verlangen seinem Abnehmer von der Abtretung Mitteilung zu machen und diesen aufzufordern, nur noch Leistungen  an uns zu erbringen. Bei einem Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist der Auftragsgeber angewiesen, uns unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentumsverhältnis hinzuweisen.

 

9. GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftraggeber kann Gewährleistungsrechte nur geltend machen, wenn er seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Diese Rügepflicht umfasst dann einen Zeitraum von 10 Tagen nach Entgegennahme der Ware, wenn es sich nicht um einen verdeckten Mangel handelt. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich anderen Ware als der bestellten, sind vom Vertragspartner unverzüglich spätestens binnen 3 Tagen nach Ablieferung bzw. wenn der Mangel bei unverzüglicher sofortiger Untersuchung nicht erkennbar war, 1 Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt längstens 1 Jahr seit Auslieferung der Ware. Ein rügefähiger Mangel liegt bei einem Aufdruck nur vor, wenn die Farben trotz Vorlage eines Druckfilms gemäß unseren Abgaben und zwei farbverbindlichen Proofs nicht umgesetzt wird. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Handels- und branchenüblichen Toleranzen berechtigen ebenfalls nicht zur Mängelrüge. Dasselbe gilt für Mängel, die auf unzureichende Vorlagen, Muster usw. des Auftaggebers zurückzuführen sind. Bei der Herstellung ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch möglich und ein Anteil bis 5% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 von Hundert können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden. Bei einer berechtigten, rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl vor, d.h. Beseitigung des Mangels oder kostenloser Austausch der vom Auftraggeber uns zurückgegebenen mangelhaften Waren gegen neue vertragsgemäße Waren (Ersatzlieferung) vor. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung verlangen, Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeliefert werden, Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, können nicht geltend gemacht werden. Bei äußerlich sichtbaren Transportbeschädigungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen wenn versäumt wurde, die Beschädigung bei Empfang vom Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen. Rücksendungen werden nur portofrei angenommen. Für Artikel, die von dem Auftraggeber oder einem Dritten bedruckt oder verarbeitet wurden, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Die Kosten für die Prüfung der gesamten Ware trägt der Auftraggeber. Dies gilt auch für die Transportkosten und anderen Aufwendungen, die in diesem Zusammenhang anfallen sowie bei der Zuhilfenahme von Dienstleistern zur Erfüllung derartiger Aufgaben.

 

10. RÜCKTRITT

Für das Recht auf Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass ein Rücktrittsrecht wegen einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung nur in Betracht kommt, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Für Ware, die in Art und Menge extra für den Auftraggeber beschafft oder extra hergestellt wurde, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag sowie die Rückgabe der Ware ausgeschlossen.

 

11. EXPORT- UND IMPORTGENEHMIGUNG

Die von uns gelieferten Waren sind zur Verwendung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Für die Wiederausfuhr von Vertragswaren – gleichgültig in welcher Art und Form – ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Dieser ist verpflichtet, sich selbstständig über alle in Betracht kommenden Vorschriften zu informieren und alle Regelungen zu beachten, die für das Exportland erforderlich bzw. notwendig sind. Alle gesetzlichen Vorgaben, die über die Grenzen Deutschlands hinaus zu beachten sind, obliegen allein dem Auftraggeber. Werden gesetzliche Vorgaben, die im Ausland auf die Ware Anwendung finden nicht eingehalten, so haftet hierfür allein der Auftraggeber. Insoweit hält der Auftraggeber uns von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

 

12. ENTWÜRFE, ZEICHNUNGEN, LITHOS UND WERKZEUGE 

Soweit er Auftraggeber Logos oder sonstige Daten zur Umsetzung eines Auftrages zur Verfügung stellt, hat der Auftraggeber uns von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden. An sämtlichen künstlerischen Arbeiten sowie den endgültig verwendeten Designs von Abbildungen, Zeichnungen, Artikeln und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen von Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Eine Missachtung dieser Eigentums- und Urheberrechte zieht unweigerlich Schadensersatzansprüche unsererseits gegen den Auftraggeber nach sich. Entwürfe, Reinzeichnungen, Lithos, Werkzeuge usw. werden anteilig berechnet und bleiben – falls nicht anders vereinbart – unser Eigentum. Diese dürfen ohne unsere Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten, insbesondere zum Zwecke anderweitiger Nutzung, zugänglich gemacht werden.

 

13. DRUCKAUFTRÄGE, AUSFALLMUSTER, ÄNDERUNGEN

Korrekturabzüge und –andrucke sind vom Auftaggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für erhebliche Abweichungen der Beschaffenheit des von uns beschafften Kunststoffs, Papiers und sonstigem Materials haften wir nur bis zu Höhe der eigenen Ansprüche gegen unsere Vorlieferanten, In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als die Mängel der Materialien von deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar wären. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage und zwischen Andruck und Auflagedruck vorkommen und gelten nicht als berechtigter Grund für einen Mängelrüge. 

 

14. SCHUTZRECHTE, COPYRIGHT

Die Verpflichtung zu prüfen, ob ein Auftrag Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber. Dieser hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und uns sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch eine solche Verletzung der Rechte Dritter entstehen sollte. Des Weiteren erteilt der Auftraggeber uns die Genehmigung, für ihn gefertigte Artikel abzulichten, in Katalogen, Broschuren oder Internetseiten bzw. Mailings darzustellen und als Referenzmuster oder auch auf Messen zu verwenden. Die von uns zur Verfügung gestellten Bilder von Produktionen oder Gestaltungen dienen rein zu Referenzzwecken und zur Veranschaulichung. Derartige Bilder dürfen ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Genehmigung nicht im Katalog, Internet, Mailings, Flyer oder in sonstiger Weise Dritte weitergeleitet bzw. dargestellt werden oder für Zwecke verwendet werden, die uns einen wirtschaftlichen Schaden zufügen könnten.

 

15. KENNZEICHNUNG

Wir behalten uns vor, auf eine geeignete Stelle der von uns produzierten Ware bzw. deren Verpackung unsere Firmierung und zustellfähige Anschrift anzubringen, um dadurch den gesetzlichen Vorgaben des ProdSG nachzukommen. Soweit der Auftraggeber eine andere Kennzeichnung wünscht, hat er dies rechtzeitig bei Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Die Mehrkosten für eine individuelle Bedruckung hat der Auftraggeber zu tragen. Ebenso hat der Auftraggeber den Aufwand für die Entfernung oder den Austausch derartiger Kennzeichnungen selbst zu zahlen. Mängelrügen oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.

 

16. AUFBEWAHRUNG 

Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen und anderen Gegenständen, die zur Rückgabe nach Erledigung des Auftrags vom Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats angefordert worden sind, übernehmen wir keine Haftung.

 

17. MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN

Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

18. SALVATORISCHE KLAUSEL

Zusätzliche oder vom Inhalt dieser Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel der AGB oder des Liefergeschäfts, die deren Wirksamkeit im übrigen unberührt lässt, sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Vereinbarung über die in der Klausel enthaltene Bestimmung zu treffen.

 

19. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg.